GoBD
Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums zur Aufbewahrung steuerrelevanter Daten.
auch: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern
Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff — eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, die festlegt, wie steuerrelevante Daten elektronisch erfasst, gespeichert und für Betriebsprüfungen bereitgestellt werden müssen.
Kernforderungen
Die GoBD fordern Vollständigkeit (keine Buchung darf fehlen), Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit (zeitnahe Erfassung), Ordnung, Unveränderbarkeit (keine nachträgliche Änderung ohne nachvollziehbares Protokoll) und maschinelle Auswertbarkeit. Praktisch bedeutet das: lückenlose Aufbewahrung über zehn Jahre, definierte Exportformate für Prüfer (Z1, Z2, Z3) und ein Verfahrensdokument, das die buchhalterischen Abläufe beschreibt.
Häufige Stolpersteine
Im E-Commerce sind die häufigsten GoBD-Verstöße: Buchungen werden nach Monatsabschluss noch geändert, ohne dass das Protokoll diese Änderung dokumentiert. Rechnungen werden nur als PDF im Mail-Postfach abgelegt, ohne dass eine systematische Archivierung sichergestellt ist. Kassenbelege werden gelöscht statt nach Storno-Workflow korrekt umgekehrt zu buchen.
Bezogen auf BIS ERP
BIS ERP ist GoBD-konform aufgebaut: Buchungen sind unveränderbar archiviert, Änderungen werden als neue Datensätze protokolliert, der DATEV- und DSFinV-K-Export liefert die für eine Prüfung notwendigen Daten in standardkonformem Format.