BISpicy POS, BIS ERP und Kundencenter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der Software und der Cloud-Dienste von BISpicy (nachfolgend gemeinsam "Software"). Dazu gehören insbesondere die Kassen-App BISpicy POS, die Warenwirtschaft BIS ERP, das Kundencenter, TSE- und RKSV-Kassenlizenzen, die Pakete BIS Free, BIS Basic, BIS Premium und BIS Pro sowie Zusatzmodule. Die Einzelheiten ergeben sich aus Paragraph 2.
(2) Anbieter:
BISpicy - Bernhard Binder, Untergath 53, 47805 Krefeld, Deutschland
Inhaber: Bernhard Binder
E-Mail: support@bispicy.com
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
(4) Kein Vertrag mit Verbrauchern (B2B): Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an Vereine und sonstige juristische Personen des Privatrechts, soweit sie nicht als Verbraucher handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind als Vertragspartner ausgeschlossen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, nicht als Verbraucher zu handeln. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht im Fernabsatz (§§ 312g, 355 BGB) sowie eine Widerrufsfunktion nach Art. 246a § 1 EGBGB / der Richtlinie (EU) 2023/2673 bestehen daher nicht.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software zur Nutzung für die Dauer des Vertrages. Der Leistungsumfang im Einzelnen richtet sich nach dem bei der Buchung gewählten Paket, Tarif und den gebuchten Zusatzmodulen gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Leistungsbeschreibung.
(2) Die Software umfasst je nach Paket, Tarif und Zusatzmodul insbesondere:
(3) Weiterentwicklung: BIS ERP befindet sich in der Beta-Phase. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter; die bei der Buchung zugesagten wesentlichen Funktionen des gewählten Pakets oder Tarifs bleiben dabei erhalten. Der Versionsverlauf ist unter Versionsverlauf einsehbar.
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Kundencenter eine Buchung zahlungspflichtig abschließt. Ist bei der Bestellung eine kostenlose Testphase angegeben, beginnt die Zahlungspflicht mit deren Ablauf; kündigt der Kunde während der Testphase, endet der Vertrag mit Ablauf der Testphase ohne Kosten. Für unentgeltliche Leistungen (insbesondere das Paket BIS Free) kommt der Vertrag mit Abschluss der Registrierung zustande.
(2) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abrechnungszeitraum, soweit Absatz 3 nichts Abweichendes bestimmt:
(3) Mindestvertragslaufzeit: Für die folgenden Tarife und Pakete gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten:
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Buchung. Bei BIS Premium und BIS Pro gilt sie für beide Zahlweisen und beginnt mit dem Ende der 14-tägigen Testphase; wird keine Testphase gewährt, beginnt sie mit der Buchung. Wechselt der Kunde aus einem Tarif ohne Mindestvertragslaufzeit (z. B. "Flexibel") in BIS Premium oder BIS Pro, beginnt mit dem Wechsel eine neue Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Der Tarif "Flexibel" (30 € je Monat zuzüglich einer Einrichtungsgebühr von 120 €, die bei jedem Neuabschluss erneut anfällt) und Zusatzmodule haben keine Mindestvertragslaufzeit. Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer (Paragraph 5 Absatz 1). Die Einzelheiten der Kündigung ergeben sich aus Paragraph 8.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software ein.
(2) Untersagt sind insbesondere:
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website bzw. im Kundencenter angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die jeweils aktuellen Preise und verfügbaren Abonnement-Modelle sind auf der Preisseite einsehbar.
(2) Der Anbieter bietet verschiedene Lizenz- und Abonnement-Modelle an, die sich in Funktionsumfang, Nutzerzahl und enthaltenen Leistungen unterscheiden können. Der Anbieter behält sich vor, das Angebot an Lizenzmodellen jederzeit zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken. Bestehende Verträge bleiben von solchen Änderungen unberührt.
(3) Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung.
(4) Die Zahlung erfolgt per Kredit- oder Debitkarte oder SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe. Feste Entgelte werden je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet. Nutzungsabhängige Entgelte (etwa für Kellner-Anbindungen oder zusätzliche Benutzer) werden nachträglich zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums auf Grundlage der im Abrechnungszeitraum erfassten Nutzung (z. B. Einsatztage) nach der bei der Bestellung angegebenen Staffel und Obergrenze abgerechnet, auch für den letzten Zeitraum nach Vertragsende. Die verfügbaren Zahlungsmethoden können je nach Lizenzmodell variieren.
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99,9% an.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung.
(2) Datenstandort: Die Daten des Kunden werden einschließlich der Cloud-Backups in Rechenzentren in der EU (Frankfurt am Main) gespeichert.
(3) Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO): Soweit der Kunde die Software zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzt, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird mit Vertragsschluss automatisch Vertragsbestandteil.
(4) Datenübermittlung an Dritte:
(1) Ordentliche Kündigung durch den Kunden:
(2) Ordentliche Kündigung durch den Anbieter: Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen, bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden anteilig erstattet. Der Kunde kann seine Kassen- und TSE-Daten (insbesondere DSFinV-K- und TSE-Export) bis mindestens 30 Tage nach Vertragsende exportieren.
(3) Kündigung aus wichtigem Grund: Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung verletzt oder mit mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
(4) Datenerhalt nach Vertragsende: Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter die Daten des Kunden für 30 Tage zum Export bereit. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Speicherung besteht. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden (insbesondere nach § 147 AO) bleiben unberührt; der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig zu exportieren und aufzubewahren.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die gesetzlichen und steuerlichen Pflichten des Kunden als Betreiber eines Kassensystems (insbesondere Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO, Belegausgabe, Aufbewahrung) bleiben beim Kunden.
(1) Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand: Krefeld, Deutschland
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Email: support@bispicy.com
Website: Kontaktformular
Letzte Aktualisierung: 17. September 2026